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Positionen 2018 freieSchulenSchulen in freier Trägerschaft sind im Art. 7 Grundgesetz verankert. Sie vervollständigen und bereichern das Schulwesen in staatlicher und kommunaler Trägerschaft.

Werden sie auch entsprechend behandelt?

Dazu haben die Verbände bayerischer Schulen in freier Trägerschaft ihre Positionen für die Legislaturperiode 2018-2023 in einer Broschüre zusammengefasst. (PDF)

Die bayerischen Waldorfschulen sind durch die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft der freien Waldorfschulen in Bayern e.V.) dort vertreten.

Um unseren Postionen größeren Nachdruck zu verleihen, brauchen wir Ihre Unterstützung!

Bitte drucken Sie die {phocadownload view=file|id=9|target=b}

aus, füllen sie sie aus und schicken sie diese per Post / per Fax oder per E-Mail als Scan oder Foto zu. Sie können sie auch einfach im Sekretariat der Schule Ihres Kindes abgeben.

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Je mehr Unterschriften wir vorlegen können, desto mehr können wir zusammen mit den anderen Schulen in freier Trägerschaft erreichen!

Für Waldorfschulen heißt das konkret

Einsparungen auf Kosten der Elternschaft

Laut der Veröffentlichung "Statistisches Bundesamt Bildungsausgaben Ausgaben je Schülerinnen und Schüler 2014" betragen die Ausgaben je Gymnasiasten und Jahr in Bayern 9600 Euro.

Die Waldorfschulen bekommen für die Klassen 5-13 je Schüler und Jahr dagegen eine Förderung von nur ca. 5.700,- € ("Übersicht über die Finanzierung der Privatschulen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland - Zusammenstellung des Sekretariates der Kultusministerkonferenz vom 25.02.2016")

Dieses Missverhältnis liegt unter anderem daran, dass anders als im Gesetz vorgesehen, die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft seit Jahren nicht an die steigenden Aufwendungen im staatlichen Bereich angepasst wurden. Auch in der Fahrtkostenerstattung und der Förderung der Nachmittagsbetreuung gibt es nicht weiter begründete Ungleichbehandlungen.

Genehmigungen für Lehrkräfte

Die Genehmigung von Lehrkräften mit gleichwertiger Ausbildung (z. B. aus einem anderen Bundesland) wird staatlicherseits immer restriktiver gehandhabt. Damit wird die Lehrersuche unnötigerweise deutlich erschwert.

unterstuetzungskarte vorschauMehr Informationen ...

... finden Sie in der Broschüre {phocadownload view=file|id=10|target=b}

Hier können Sie die Karte herunterladen {phocadownload view=file|id=9|target=b}, mit der Sie den Forderungen der Schulen in freier Trägerschaft Nachdruck verleihen.

  • Damit private Schulen nicht länger durch erschwerte finanzielle und Lehrergenehmigungen betreffenden Bedingungen gebremst werden.
  • Damit die Schulen in privater Trägerschaft den Art. 90 im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)* umsetzen können.
  • Für mehr Schulvielfalt.

Wussten Sie?
In Bayern gibt es 1.336 Schulen in freier Trägerschaft. Sie werden von 14,4 Prozent der bayerischen Schülerinnen und Schüler besucht, insgesamt 204.896 (Schuljahr 2015/2016, ohne Berufsschulen).

*Art. 90 BayEUG: ¹Private Schulen dienen der Aufgabe, das öffentliche Schulwesen zu vervollständigen und zu bereichern. ²Sie sind im Rahmen der Gesetze frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, über Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrstoff und Formen der Unterrichtsorganisation.

 

Interaktive Karte // Waldorfschulen